Das Arbeitsrecht erstreckt sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Die Regelungen des Arbeitsrechts sind unsystematisch in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut. Zudem sind die Normen oft so abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte hier eine besonders wichtige Bedeutung zukommt. Die Fehlerquellen sind also in der Praxis vielfältig. Gerade deshalb ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um durch kompetente Beratung und Vertretung künftigen Streitigkeiten vorzubeugen und bei bereits begonnenen oder absehbaren Konflikten ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung als auch die Prozessführung. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.