Im Rechtsstaat des Grundgesetzes darf der Beschuldigte nicht bloßes Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können. Daraus folgt insbesondere das Recht des Beschuldigten, sich von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens verteidigen zu lassen.
Die Strafbarkeitsrisiken sind komplex und vielfältig. Wir helfen Ihnen durch unsere vorausschauende Beratung, solche Risiken zu vermeiden, und schützen Sie damit vor der drohenden Strafverfolgung.
Eine effektive Strafverteidigung beginnt bereits mit der Einleitung des Strafverfahrens. Möglichen Fehlentscheidungen der Strafverfolgungs-behörden kann man nur durch eine kritische und intensive Begleitung der Verfolgungstätigkeit begegnen.
Folgende Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Jürgen Renz (Fachanwalt für Strafrecht)