+ Insolvenzverwaltung
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Von der spezifischen Beratung und klassischen Prozessvertretung bis hin zur Begleitung und Durchführung von Insolvenzverfahren.
Strafverteidigung
Die Strafbarkeitsrisiken sind komplex und vielfältig. Mit vorausschauender Beratung helfen wir Ihnen, solche Risiken zu vermeiden, und schützen Sie damit vor drohender Strafverfolgung.
Arbeitnehmer / Arbeitgeber
Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung als auch die Prozessführung. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bauen / Immobilien
Wir stehen Unternehmen und Privatpersonen außergerichtlich sowie gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Bau-, Grundstücks-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Verfügung
Familie / Erbe
Diese Themen sind im besonderen Maße Vertrauenssache. wobei Sie sich auf das Einfühlungsvermögen und die langjährige Expertise unserer Rechtsanwältinnen und in allen Lebenslagen verlassen können.
Wirtschaft / Verträge
Bei Verträgen aus dem privaten und geschäftlichen Bereich und sich daraus ergebende Fragen und Ansprüche, stehen wir Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen zur Verfügung.
Verkehr / Versicherung
Bei der Schadensregulierung helfen wir Unternehmen und Privatpersonen, Ihre Ansprüche gerichtlich sowie außer-gerichtlich effektiv durchzusetzen.
Insolvenz
Von der spezifischen Beratung und klassischen Prozessvertretung bis hin zur Begleitung und Durchführung von Insolvenzverfahren.
30 Jahre Erfahrung
in der Rechtsberatung & Steuerberatung !
LSB hat Profis. Machen Sie sich selbst ein Bild von unseren Anwälten und Steuerberatern und Ihren Skills und Kompetenzen.
FAQ
Antworten auf Ihre Fragen
In der Regel gilt, je eher Sie den Rat eines Anwalts / einer Anwältin einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit zu Ihren Gunsten beeinflussen. Ein Anwalt / eine Anwältin kann Sie bereits im Vorfeld von für Sie ungünstigen Entscheidungen bewahren sowie die Einhaltung wichtiger Fristen sicherstellen und verhindert somit unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihrem Nachteil. Dies gilt sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
Eine erste Ermittlung des Sachverhaltes, die Durchführung einer Kosten- und Übernahmeprognose, die Definition des Ziels in der Angelegenheit sowie organisatorische und terminliche Absprachen sowie ein gegenseitiges Kennenlernen sind kostenfrei.
Eine Kostentragungspflicht nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung entsteht jedoch dann, wenn schon vorab, im Erstgespräch oder danach schriftlich, per E-Mail, Online-Beratung oder telefonisch eine Rechtsberatung – worunter die Empfehlung des Anwalts bzw. der Anwältin im Sinne eines Rates oder einer Auskunft zu verstehen ist, wie Sie sich in der Rechtsangelegenheit verhalten sollen – erfolgt oder z.B. umfangreiche, mehrseitige Unterlagen zur detaillierten Prüfung vorgelegt werden. In diesen Fällen geben wir Ihnen natürlich zuvor ausdrücklich Bescheid, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Daneben profitieren Sie als Mandant auch von den Erfahrungen des Anwalts / der Anwältin, die in anderen, vergleichbaren Fällen und Verhandlungen gemacht wurden. Daher können z.B. in der Praxis übliche Regelungen, Zahlen, Schadensersatzhöhen oder Lizenzbeträge etc. erörtert werden.
Nur der Anwalt erhält vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für die weitere Vorgehensweise sein kann. Häufig erreicht ein Anwalt / eine Anwältin sogar eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Behörde.
In strafrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen im Falle einer sogenannten „notwendigen Verteidigung“ die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 StPO (Strafprozessordnung) zu. Die Frage, ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss, können wir Ihnen nach einem ersten Gespräch beantworten.
Für eine vollumfängliche sowie effektive Bearbeitung der Rechtsangelegenheit sollten Sie uns möglichst umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu zählen insbesondere der Schriftwechsel mit der Gegenseite, Behörden oder der Staatsanwaltschaft sowie Bescheide, Beschlüsse, Vorladungen, Protokolle oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen. Darüber hinaus können Sie uns auch alle weiteren Unterlagen (z.B. von Ihnen selbst verfasste Schreiben, Fotos und Videos etc.) überlassen, die aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung des Falles notwendig und sinnvoll sind.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sein sollten, benötigen wir die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch sodann bei der Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wenn Ihnen bereits Beratungshilfe bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Zur Beantragung von Beratungshilfe bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, nutzen Sie bitte die entsprechend hierfür von den Gerichten zur Verfügung gestellten Formulare.
Schließlich können Sie auch in Vorbereitung auf ein erstes Mandantengespräch, den „Mandantenaufnahmebogen“ sowie die „Bestätigung über den Erhalt des Hinweisblattes zur Datenverarbeitung“ unterschreiben und zum Termin mitbringen. Beide vorstehend genannten Dokumente sowie die Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Bereich „Formulare“ zum Download.“
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