+ Gesetzesänderungen 2024

+ Welche Gesetzesänderungen gelten ab 2024?

Regelsätze beim Bürgergeld steigen

  • alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr und der Satz steigt damit auf 563 € pro Monat
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 € dann 471 €
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 € auf 390 €
  • für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 € auf 357 €

Mindestlohn steigt

  • der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 von 12 € auf 12,41 € brutto pro Stunde
  • dieser Mindestlohn muss allen Beschäftigten gezahlt werden, er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer*innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber*innen
  • bei Minijobber*innen wirkt sich die Erhöhung des Mindestlohnes auch auf die Verdienstgrenze aus, sodass diese von 520 € auf 538 € im Monat steigt (Jahresgrenze = 6.456 €)

neues Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ab 01.01.2024

  • nach dem neuen GEG muss bei neuen Heizungen deren Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen
  • als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bio-Öl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen oder sog. „grüner Wasserstoff“
  • bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden

E-Rezept

  • ab 01.01.2024 müssen Arztpraxen (auch Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung) anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen
  • E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt
  • um ein E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, werden neben einer NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse benötigt
  • über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar

Einwegpfand wird ausgedehnt

  • ab 01.01.2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung mit 0,25 € Einwegpfand
  • hierunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben

Cannabis-Legalisierung soll kommen

  • Besitz und Konsum von Cannabis soll für Erwachsene ab dem 01.04.2024 mit Einschränkungen straffrei sein
  • künftig soll man bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen können, im privaten Eigenanbau ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt
  • strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten Raum ab 60 Gramm

Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März 2024

  • die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden und ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden
  • die Strom- und Gaspreisbremse endete am 31.12.2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt

Betrieb von Balkonkraftwerken soll ab 01.01.2024 einfacher werden

  • künftig soll für Balkonkraftwerke eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen
  • zudem dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

  • berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch
  • für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage
  • die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus