+ Photovoltaik & Balkonkraftanlagen 2024

+ Photovoltaik- und Balkonkraftanlagen 2024 – Wie geht´s weiter?

  • Im zurückliegenden Jahr 2023 gab es bereits viele positive Gesetzesänderungen bezüglich der Anschaffung und des Betriebs einer Photovoltaikanlage, wie z.B. die Anhebung der Vergütungssätze für die Netzeinspeisung, die Abschaffung der Einkommensteuer auf die Einnahmen sowie die Herabsetzung der Besteuerung von neu erworbenen PV-Anlagen auf null. Doch auch im Jahr 2024 werden sich einige Dinge ändern.
  • Hierzu folgender kurzer Überblick:
  • Seit dem 01.02.2024 verringert sich die für Photovoltaikanlagen vorgesehene Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent. Diese Regelung reflektiert die verbesserten Rahmenbedingungen des Solarmarktes und dient v.a. dazu, die Belastung für die öffentlichen Finanzen zu reduzieren, ohne die Attraktivität von Solarinvestitionen allzu sehr zu beeinträchtigen. Die Verringerung (Degression) bedeutet, dass die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz regelmäßig gesenkt werden mit der Zielsetzung, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu begrenzen sowie gleichzeitig den Anreiz für den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen aufrechtzuerhalten.
  • Wer also bis Ende Januar 2024 seine Anlage ans Netz bringen konnte, erhielt noch die seinerzeitige Vergütung von 8,2 Cent/kWh. Ab Februar 2024 sank diese um ein Prozent, dann 8,1 Cent für ein halbes Jahr. Wer seine Solaranlage nunmehr zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb nimmt, bekommt 8,1 Cent/ kWh gutgeschrieben. Danach erfolgt erneut eine neue Degression.Die Einspeisevergütung für eine angemeldete Anlage gilt sodann konstant für 20 Jahre. Auf die geplanten Erleichterungen für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken muss jedoch noch gewartet werden. Insoweit traten der Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber sowie der Anschaffung eines separaten Stromzählers, die Zulassung des Schuko-Steckers und die Erhöhung der Leistungsschwelle auf 800 Watt nicht wie erwartet zum Anfang des neuen Jahres in Kraft, sondern verzögern sich noch um einige Monate.